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Bürgerbüros: Ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr

Ab 1. Januar 2024 können aufgrund einer Gesetzesänderung keine Kinderreisepässe mehr in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ab dann ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass, den die Passbehörde unmittelbar am Tag der Antragstellung ausstellen konnte, zu beantragen.

Einreisebedingungen für das Reiseziel vorher prüfen!

Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, müssen nunmehr unbedingt rechtzeitig prüfen, ob für das Kind gültige Reisedokumente vorhanden sind.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Es muss sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für die Reise benötigten Ausweisdokumente informiert werden!

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, gibt es unter Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweisen.

Es gilt zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument ist teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.

29.11.2023